Baugrundgutachten - Sparen wir uns!
Nicht selten verzichten Planer und Bauherren auf die Erstellung eines Baugrundgutachtens für deren Bauvorhaben. Oft genug werden Argumente wie: "...die Nachbarhäuser stehen doch auch!", "Hier ist doch alles fest.", "...das sehen wir doch, wenn wir den Keller ausheben", "Wasseradern gibt's hier nicht...." oder "...ihr wollt doch nur Geld verdienen." ins Feld geführt.
Die Praxis sieht dann oft anders aus: Da in Gründung, Erdarbeiten, Abdichtung und Dränage ein hohes Nachtragspotential steckt, wird entsprechend häufig gestritten.
Dabei regelt DIN 4020 eindeutig: 4.1. Für jede Bauaufgabe müssen Aufbau und Beschaffenheit von Boden und Fels im Baugrund sowie die Grundwasserverhältnisse ausreichend bekannt sein.....
DIN 4020 und 1054 ordnen die Bauvorhaben drei geotechnischen Kategorien (GK) zu. Für GK 2 und GK 3 sind Baugrunderkundungen obligatorisch. Für die GK 1 ist das Einschalten eines "geotechnischen Sachverständigen" entbehrlich, jedoch dürfte bereits die Überprüfung ob die Bedingungen für GK1 vorliegen, erheblichen geotechnischen Sachverstand erfordern. Bereits vermeintlich einfache Bauwerke mit Streifenlasten über 100 kN/m, Einzellasten über 250 kN, Baugrubenwänden bzw. Stützmauern > 2 m sowie Gräben > 2 m Tiefe gehören in die GK 2.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Baugrundrisiko immer ein Bauherrenrisiko ist, können wir nur empfehlen: Lassen Sie sich beraten!