Sondermüll? besonders überwachungsbedürftiger Abfall?
gefährlicher Abfall?
Von den 839 Abfallarten der Abfalverzeichnisverordnung (AVV) gelten 405 als gefährlich (§ 41 KrW /AbfG bzw. § 3 Abs. 1 AVV) und 434 Abfallarten als nicht gefährlich. Von den 405 gefährlichen Abfallarten gelten 232 Abfallarten als stets gefährlich, bei denen nur über den Nachweis des Abfallerzeugers und die Einzelfallentscheidung der Behörde (§ 3 Absatz 3 AVV) von der Bestimmung als gefährlich abgewichen werden kann.
Die verbleibenden 173 als gefährlich bezeichneten Abfallarten liegen in Form der so genannten Spiegeleinträge vor. Die Abfallmatrix gilt dabei als ungefährlich, durch gefährliche Inhaltsstoffe wird dieser Abfall dann zu einem gefährlichen Abfall.
Die rechtlichen Zusammenhänge und wesentlichen Grundlagen
fasst diese Übersicht zusammen.
Für Abfälle aus Bau- und Abbruchmaßnahmen sind in der Regel Abfallschlüssel nach Kap. 17 der AVV zuzuordnen. In Vorbereitung von Rückbaumaßnahmen und Bauvorhaben mit Erdarbeiten werden in der Regel Untersuchungen nach der TR LAGA M 20 Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln durchgeführt. Die LAGA M 20 gilt in den Bundesländern in verschiedenen Erscheinungsdaten (1997, 2001, 2003). In der LAGA werden die Regeln für die schadlose Verwertung von:
- mineralischen Abfällen, die ungebunden oder gebunden in technischen Bauwerken eingebaut werden,
- mineralischen Abfällen, die zur Herstellung von Bauprodukten verwendet werden,
- Bodenmaterial, unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht in bodenähnlichen Anwendungen
Wie oben stehende Übersicht zeigt, gibt es keine allgemeingültige "Grenzwertliste" die zur Zuordnung gefährlich/nicht gefährlich herangezogen werden kann.
Eine Übersicht über die Grenzwerte gibt die Seite www.abfallbewertung.org des Informationsportals Abfall (IPA). Hier können über Abfallsteckbriefe u.a. mineralische Abfälle ausgewählt werden und über Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften und Länderspezifische Regelungen – Analytik erreicht man eine Übersicht mit den Grenzwerten aller Bundesländer. Einige Bundesländer haben sich an diesem Projekt beteiligt wie z.B. Baden-Württemberg, andere unterstützen und nutzen das Portal, z.B. Sachsen. Es gibt auch Bundesländer, z.B. Thüringen, die das Portal nicht nutzen. Thüringen hat keine eigene "Grenzwertliste", sondern verweist auf die AVV bzw. die Hinweise zur Anwendung der AVV vom BMU. Die Übersicht des IPA gibt aber eine hilfreiche Orientierung.
Im Zweifelsfall sind die Unteren Abfallbehörden der Kreise oder kreisfreien Städte zu befragen.
Zu beachten ist außerdem, dass einzelne öffentliche oder private Auftraggeber strengere Grenzwertfestlegungen getroffen haben. So hat z.B. das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr bestimmt, dass alle mineralischen Abfälle, deren Konzentrationen den abfallspezifischen Z2-Wert nach LAGA M 20 überschreiten (außer SO4, Cl, TOC, pH-Wert, elektr. Leitfähigkeit), immer als gefährliche Abfälle eingestuft werden.